Zusätzlich zu den Einzahlungen für Ihre Spielscheine über die Einzahlfunktion unserer Website, haben Sie die Möglichkeit durch eine Banküberweisung Guthaben auf Ihr Spielkonto aufzuladen.
Für Einzahlungen auf Ihr Spielkonto durch eine Banküberweisung gibt es mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) seit dem 01.07.2021 eine neue gesetzliche Verpflichtung:
Einzahlungen per Banküberweisung dürfen nur von uns angenommen werden,
- wenn der Bankkontoinhaber auch gleichzeitig der Spielkontoinhaber ist
AUSNAHME: Einzahlung zum Ausgleich eines Negativsaldos
Einzahlungen per Banküberweisungen dürfen nicht angenommen werden,
- wenn der Bankkontoinhaber namentlich vom Spielkontoinhaber abweicht
- wenn der Name des Bankkontoinhabers und/oder des Spielkontoinhaber nicht klar ersichtlich ist
- wenn es sich beim Bankkontoinhaber um eine Organisation/Firma handelt
Bitte beachten Sie, dass wir durch die neue Regelung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) strengeren gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.