Im neuen Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2021 gibt es zu Ihrem Schutz zusätzliche Bestimmungen, weshalb wir uns entschieden haben Ihnen nun zwei verschiedene Einzahlungskonten zur Verfügung zu stellen.
Sie haben jetzt jederzeit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie eine Einzahlung auf Ihr Einzahlungskonto für Lotterien oder für Sofortlotterien vornehmen möchten.
Alle Produkte auf unserer Internetseite www.lotto.web.de unter der Kategorie „Lotterien“ können Sie, wie gewohnt, weiterhin im Warenkorb über „Jetzt kaufen“ bestätigen. Eine Einzahlung auf Ihr Einzahlungskonto für Lotterien ist vor Spielscheinabgabe nicht erforderlich.
Bei Sofortlotterien, also Rubbellosen* und Spielen**, ist die Spielteilnahme nur möglich, wenn Ihr Einzahlungskonto für Sofortlotterien ein ausreichendes Guthaben aufweist. Dadurch soll ein bewusster Umgang mit Glücksspielen gefördert werden.
Eine Einzahlung auf das von Ihnen gewünschte Einzahlungskonto nehmen Sie ganz einfach nach erfolgreichem Login auf unserer Internetseite www.lotto.web.de unter „Meine Daten“ im Bereich „Einzahlen“ vor.
* Rubbellose sind ausschließlich in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen verfügbar.
** Spiele sind ausschließlich in Hessen verfügbar.