Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Anforderung. Daher müssten wir in diesem Fall die Benutzerkonten, die Sie am wenigsten nutzen, in Zukunft einschränken. Sie könnten dort erst dann weiterspielen, wenn Sie alle Konten bei der LOTTO24 AG miteinander verknüpft haben.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Phishing-Anrufe: Ruft mich wirklich mein Spielauftragsvermittler an?
- Mein Geburtstagsgutschein lässt sich nicht einlösen.
- Wo kann ich mich wieder abmelden oder wo finde ich den Logout?
- Wie kann ich meinen Namen ändern oder was mache ich, wenn ich mich verschrieben habe?
- Wie kann ich meinen Dauerauftrag kündigen oder ändern?
- Wie kann ich mein Jackpot-Jäger Spielauftrag kündigen oder ändern?
- Findet an einem Feiertag keine freiheit+ Ziehung statt?
- Warum bekomme ich keine Antwort auf meine E-Mail?
- Kommen durch die Verknüpfung Kosten auf mich zu?
- Welche Daten werden synchronisiert?